Ein Gemeindeparlament in Ins für eine lebendige Demokratie
Kampagnenwebsite der "Initiative für ein Gemeindeparlament in Ins"
Das Neuste von der Kampagne
Die letzten Informationen zur Abstimmungskampagne lesen Sie hier.
Auf einen Blick: die Vorteile eines Gemeindeparlaments
Stetige und repräsentative Besetzung
Das Gemeindeparlament hat in jeder Sitzung die gleiche Zusammensetzung. Die Sitzverteilung entspricht der Stärke der Parteien und Gruppen in der Gemeinde. Bei der Gemeindeversammlung hängt die Zusammensetzung stark vom Thema und der Mobilisierung ab.
Demokratisch gewählt
Die Mitglieder des Gemeindeparlaments und der Kommissionen werden vom Volk gewählt. Bei Gemeindewahlen stimmt etwa die Hälfte der Stimmberechtigten ab.
Mehr politische Ideen
Vorschläge und Anträge an den Gemeinderat können mit Motionen und Postulaten eingebracht werden. Das sorgt für neue Impulse in der Gemeindepolitik.
Bessere Kontrolle des Gemeinderats
Eine Kommission aus Mitgliedern des Gemeindeparlaments prüft die Arbeit des Gemeinderats und der Verwaltung.
Schnelle Entscheidungen
Das Gemeindeparlament kann bei dringenden Themen kurzfristig einberufen werden.
Sprungbrett für den Gemeinderat
Mitglieder des Gemeindeparlaments sammeln Erfahrung und lernen die Aufgaben der Gemeinde kennen. Das hilft ihnen, falls sie später ein Amt im Gemeinderat übernehmen.
Aktiv mitmachen
Gemeinsam schaffen wir den Systemwechsel! Helfen Sie mit?

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Eine erfolgreiche Abstimmungskampagne braucht Geld. Jede Spende - ob gross oder klein - hilft der Initiative. So können wir die Bevölkerung von Ins gut über die Vorteile eines Gemeindeparlaments informieren.

Flyer verteilen und Plakat im Garten aufstellen
Sie können die Initiative auch unterstützen, indem Sie uns helfen, die Flyer vor der Abstimmung in die Haushalte zu verteilen oder ein Plakat mit der Abstimmungsparole vor Ihrem Haus für die Passanten gut sichtbar zu platzieren.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zu Gemeindeparlament und Gemeindeversammlung.
Alle Personen, welche in der Gemeinde stimmberechtigt sind, können sich für die Wahl in das Gemeindeparlament zur Verfügung stellen.
Im Kanton Bern gibt es zurzeit 23 Gemeindeparlamente. Damit verfügen von den 339 Berner Gemeinden 7% ein Parlament. Auf der nachstehenden Karte sind die Gemeinden mit einem Parlament markiert:
Auf dieser Seite finden Sie die Liste aller Parlamentsgemeinden mit der Anzahl der Mitglieder und Einwohnern.
Parteilose haben gute Chancen
Schon heute gehören nicht alle Mitglieder des Gemeinderats oder der ständigen Kommissionen einer Partei an. In der Vergangenheit wurden parteilose Personen über Parteilisten in den Gemeinderat gewählt. Auch in ständigen Kommissionen sitzen oft Personen, die zwar keine Parteimitglieder sind, aber politische Parteien vertreten.
Wer politisch interessiert ist, muss nicht einer Partei beitreten, um ins Gemeindeparlament gewählt zu werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Gemeinsame Liste mit anderen Parteilosen:
Man kann sich mit anderen parteilosen Personen zusammenschliessen und gemeinsam antreten – so wie es bereits in La Neuveville und Muri geschehen ist.
Aufnahme in eine Parteiliste:
Man kann eine Partei fragen, ob man als parteilose Person auf deren Liste kandidieren darf. Parteien sind oft froh, wenn sie ihre Listen füllen können, und nehmen gerne auch parteilose Kandidaten auf. In diesem Fall steht man auf einer Parteiliste, wird aber oft als parteilos gekennzeichnet.
Langnau im Emmental zeigt, dass parteilose Kandidaten gute Wahlchancen haben: Bei den letzten Wahlen 2021 wurde ein parteiloser Mann auf der SVP-Liste mit dem zweitbesten Ergebnis in den Grossen Gemeinderat gewählt.
Das Initiativkomitee möchte mit dem Gemeindeparlament die politischen Rechte weiter ausbauen. Auch nicht gewählte Bürgerinnen und Bürger – und das wird die Mehrheit sein – sollen ein Antrags- und Fragerecht erhalten. Dafür wäre ein Reglement nötig, das allen Stimmberechtigten das Recht gibt, eine einfache Anfrage oder einen ausgearbeiteten Antrag beim Präsidium des Gemeindeparlaments einzureichen. Die Anfrage würde dann in der nächsten Parlamentssitzung behandelt. Wenn das Parlament die Anfrage mehrheitlich unterstützt, wird sie wie eine Motion an den Gemeinderat überwiesen. So hätten weiterhin alle Stimmberechtigten ein Antragsrecht, wie heute an der Gemeindeversammlung – nur die Entscheidung darüber läge dann bei den gewählten Mitgliedern des Parlaments.
Ähnlich könnte das Reglement auch ein Fragerecht für nicht gewählte Personen vorsehen. Schriftlich eingereichte Fragen könnten dann in einer Parlamentssitzung vom Gemeinderat mündlich beantwortet werden. Solche Regelungen gibt es bereits im Kanton Aargau. Falls die Initiative angenommen wird, wird sich das Initiativkomitee dafür einsetzen, dass ähnliche Bestimmungen in die Reglemente aufgenommen werden.
In 262 kleineren Gemeinden als Ins gibt es ein Gemeindeparlament
Gemeindeparlamente sind insbesondere in der lateinischen Schweiz gut vertreten. In den Kantonen Genf und Neuenburg verfügen alle Gemeinden, auch die kleinsten, über ein gewähltes Gemeindeparlament. In den Kantonen Tessin, Basel-Stadt und Waadt beträgt der Anteil der Gemeinden mit einem Parlament 87, 67 bzw. 53 %. In der Zentralschweiz und im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es hingegen nur Gemeindeversammlungen. Im Kanton Bern gibt es in 7 % der Gemeinden ein Parlament.
Der folgenden Grafik können Sie den Anteil an Gemeindeparlamenten in den Kantonen entnehmen:
In der Schweiz gibt es zurzeit 2'121 Gemeinden. In 458 (21%) von ihnen übernimmt ein Gemeindeparlament die Vertretung der Bevölkerung.
262 dieser Gemeinden haben weniger Einwohner als Ins. Die kleinste Parlamentsgemeinde der Schweiz ist Planchettes im Kanton Neuenburg, sie zählt nur 212 Einwohner. Im Kanton Bern ist La Neuveville die kleinste Gemeinde mit einem Parlament. Bei der Einführung des Parlaments im Jahr 1973 hatte Neuenstadt 3'820 Einwohner. Zum Vergleich: In Ins sind derzeit 3'875 Einwohner gemeldet.
Gemäss dem Gemeindegesetz des Kantons Bern besteht ein Gemeindeparlament aus mindestens 30 Mitgliedern. Die genaue Mitgliederzahl, Zuständigkeiten und Amtsdauer können im Organisationsreglement frei festgelegt werden.
Beispiele aus anderen Gemeinden:
• 30 Mitglieder: Interlaken, Münsingen, Nidau, Saint-Imier, Valbirse.
• 80 Mitglieder: Stadt Bern (grösstes Parlament).
Das Initiativkomitee setzt sich für die Mindestgrösse von 30 Mitgliedern ein.
Ein Gemeindeparlament kommt mindestens zweimal pro Jahr zusammen, um über das Budget und die Rechnung zu beraten und abzustimmen.
Zusätzliche Sitzungen können einberufen werden, wenn:
• Geschäfte des Gemeinderats es erfordern.
• Parlamentarische Vorstösse (Motionen, Postulate, Fragen) behandelt werden müssen.
Beispiel Neuenstadt: Das Parlament tagt in der Regel vier bis fünf Mal pro Jahr.
Mitglieder von Gemeindeparlamenten erhalten für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld. Die Höhe variiert je nach Gemeinde.
Aktuelle Entschädigungen in Ins:
• Mitglieder ständiger Kommissionen: CHF 50 - 80 pro Sitzung.
• Gemeinderatsmitglieder: CHF 80 pro Gemeinderatssitzung.
Die Sitzungsgelder für Parlamentsmitglieder würden sich in diesem Rahmen bewegen. Zusätzlich könnte das Parlamentspräsidium eine Jahrespauschale erhalten.
Die genauen Entschädigungen werden in einem Reglement festgelegt.
Aktuell beraten zehn ständige Kommissionen den Gemeinderat. Zwei davon – die Feuerwehrkommission und die Kommission Massnahmen Regelunterricht – würden auch bei Einführung eines Gemeindeparlaments weiterbestehen. Die übrigen acht Kommissionen bestehen derzeit aus 29 Mitgliedern. Bei Annahme der Initiative würden diese Aufgaben von Mitgliedern des Parlaments übernommen, sofern die Kommissionen weiterhin bestehen.
Die meisten Schweizer Gemeindeparlamente verfügen über eine Geschäftsprüfungskommission. Diese setzt sich aus Parlamentsmitgliedern zusammen und hat folgende Aufgaben:
• Kontrolle, ob der Gemeinderat und die Verwaltung ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen.
• Überprüfung, ob die zur Verfügung gestellten Mittel zweckmässig und sparsam eingesetzt werden.
• Sicherstellung, dass Behörden und Verwaltung die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Aktuell gibt es in Ins kein vergleichbares Kontrollorgan.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Sitze, der Häufigkeit der Sitzungen, der Anzahl der Kommissionen und der Höhe der Sitzungsgelder ab. Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass die jährlichen Kosten etwa 60 % höher ausfallen als mit einer Gemeindeversammlung. Aktuell belaufen sich die Kosten für die Gemeindeversammlung und die ständigen Kommissionen auf 36’000 Franken pro Jahr. Eine Erhöhung um 60 % würde somit weniger als 25’000 Franken betragen – das entspricht nur einem Promille des jährlichen Haushalts von Ins. Die geringen Mehrkosten sind es wert. Denn sie führen zu erwarteten Einsparungen durch gezieltere Planung, mehr Transparenz und eine verbesserte Qualität der politischen Arbeit.
In den letzten 15 Jahren nahmen im Durchschnitt 6% der Stimmberechtigten teil. Im Juni 2024 fiel die Beteiligung erstmals unter 3%. Durchschnittlich nimmt einer von 12 Männern und nur eine von 37 Frauen teil. Die wenigsten sind unter 40 Jahre alt.
Anteil der Stimmberechtigten, welche seit 2010 an den Gemeindeversammlungen teilgenommen haben.
Seit 2010 fanden 32 Gemeindeversammlungen statt. Kein einziger Antrag eines Stimmberechtigten unter "Verschiedenes" wurde als wichtig genug für die nächste Versammlung eingestuft. In den Budgetdiskussionen gab es keine Anträge und nur drei Fragen. Insgesamt meldeten sich 88 Personen zu Wort, davon 22 Frauen. Die meisten regelmässigen Rednerinnen und Redner sind Parteimitglieder oder ehemalige Gemeinderäte.
Wichtige Stimmen äussern sich nicht. Viele trauen sich nicht, an Gemeindeversammlungen mitzureden - aus Angst vor Reaktionen, oder weil sie nicht vor grossen Gruppen sprechen mögen. So fehlen wichtige Stimmen für eine faire und ausgewogene Diskussion.